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   BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96   

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https://dejure.org/1997,3909
BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96 (https://dejure.org/1997,3909)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1997 - 4 StR 656/96 (https://dejure.org/1997,3909)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - 4 StR 656/96 (https://dejure.org/1997,3909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme eines in Tatmehrheit zu einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung mittäterschaftlich begangenen Betrugs - Begründung einer Mittäterschaft durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen - Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe anhand ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme eines vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei einem absichtlich herbeigeführten Unfall - Erfordernis einer konkreten Gefährdung von Personen als Voraussetzungen eines gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 304, § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 262
  • StV 1997, 411
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Auszug aus BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96
    Damit scheidet mangels konkreter Gefährdung der nicht an dem absichtlich herbeigeführten "Unfall" beteiligten Businsassin eine Verurteilung wegen vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aus; denn für eine konkrete Gefährdung anderer unbeteiligter Personen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert gibt es keine Anhaltspunkte (BGH NStZ 1992, 233 [BGH 16.01.1992 - 4 StR 509/91]; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1; vgl. auch Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 7).
  • BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90

    Gefährdung lediglich der Tatteilnehmer

    Auszug aus BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96
    Damit scheidet mangels konkreter Gefährdung der nicht an dem absichtlich herbeigeführten "Unfall" beteiligten Businsassin eine Verurteilung wegen vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aus; denn für eine konkrete Gefährdung anderer unbeteiligter Personen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert gibt es keine Anhaltspunkte (BGH NStZ 1992, 233 [BGH 16.01.1992 - 4 StR 509/91]; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1; vgl. auch Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 7).
  • BGH, 25.05.1994 - 4 StR 90/94

    Einverständliche Beschädigung - Versicherungsbetrug - Parkende Fahrzeuge

    Auszug aus BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96
    Im Fall II 1 der Urteilsgründe hat das Landgericht den Angeklagten ohne Rechtsfehler wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung (§ 304 StGB) verurteilt; darüber hinaus bedarf der Schuldspruch jedoch der Änderung, weil die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe sich des tateinheitlich begangenen vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§§ 315 b Abs. 1 Nr. 2 [richtig: Nr. 3, vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 2; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 315 b Rdn. 5 b], Abs. 3, 315 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 StGB) schuldig gemacht, rechtlicher Prüfung nicht standhält.
  • BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Wenn - wie hier - durch ein absichtliches Auffahren auf ein anderes Kraftfahrzeug eine unbeteiligte Person gefährdet worden ist, kommt allein eine Strafbarkeit nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht (BGH NStZ 1995, 31 ; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1997 - 4 StR 656/96; vgl. auch Tröndle aaO. § 315 b Rdn. 5 b).
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